Wie schon berichtet, wurde die bisherige Ausbildung zum Musikalienhändler neu geordnet und wurde im April im Bundesgesetzblatt veröffentlicht. Die Verordnung des MUSIKFACHHÄNDLERS tritt am 1. August 2009 in Kraft. Ab diesem Stichtag können Ausbildungsverträge nach dem neuen Ausbildungsweg abgeschlossen und bestehende Verträge umgeschrieben werden. Umschreiben können all diejenigen Musikalienhändler- und Einzelhändler-Azubis, die sich zur Zeit im ersten Lehrjahr befinden.
Nähere Informationen gibt es bei der IHK vor Ort oder in der Geschäftsstelle des GDM!